Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der autonomIQ technologies GmbH.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der autonomIQ technologies GmbH, Seeheimer Straße 128, 64319 Pfungstadt (nachfolgend „autonomIQ“) und ihren Kunden. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen von autonomIQ ausgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, autonomIQ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
autonomIQ stellt cloudbasierte CAM-Software als Service (SaaS) über app.autonomiq.de bereit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Preisplan. autonomIQ behält sich das Recht vor, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben. Die Software setzt KI-Verfahren ein, um Bearbeitungsstrategien und NC-Code automatisiert zu generieren. Die von der Software erzeugten Ergebnisse – insbesondere NC-Programme, Werkzeugwege und Bearbeitungsstrategien – stellen Empfehlungen dar und ersetzen nicht die eigenverantwortliche fachliche Prüfung durch den Kunden vor dem produktiven Einsatz an CNC-Maschinen. autonomIQ handelt im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act) als Anbieter eines KI-gestützten Systems und erfüllt die hierfür geltenden Transparenz- und Dokumentationspflichten.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn autonomIQ die Bestellung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder der Zugang zur Software gewährt wird.
4. Pilotprogramm
Das Pilotprogramm umfasst eine 8-wöchige Lizenz inklusive eines kundenspezifischen Postprozessors, Online-Onboarding und einer Ergebnisbewertung. Die Pilotgebühr ist eine einmalige Zahlung, fällig bei Auftragsbestätigung. Bei Abschluss eines Abonnements im Anschluss an den Piloten wird die Pilotgebühr nicht auf nachfolgende Abonnements angerechnet.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Abonnementplänen erfolgt die Abrechnung im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (vierteljährlich oder jährlich). Bei Zahlungsverzug ist autonomIQ berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zu berechnen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Darüber hinaus ist autonomIQ berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
6. Verfügbarkeit und SLA
autonomIQ strebt eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit der Cloud-Plattform von 99,5 % an (gemessen auf Monatsbasis, exklusive geplanter Wartungsfenster). autonomIQ wird geplante Wartungsarbeiten mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigen. Wird die vereinbarte Mindestverfügbarkeit von 99,5 % in einem Kalendermonat unterschritten, hat der Kunde Anspruch auf folgende Service Credits, die mit der nächsten Rechnung verrechnet werden: bei einer Verfügbarkeit von 99,0 % bis unter 99,5 %: 5 % der monatlichen Nutzungsgebühr; bei einer Verfügbarkeit von 95,0 % bis unter 99,0 %: 10 % der monatlichen Nutzungsgebühr; bei einer Verfügbarkeit von unter 95,0 %: 20 % der monatlichen Nutzungsgebühr. Service Credits setzen voraus, dass der Kunde die Nichtverfügbarkeit innerhalb von 14 Tagen nach Ende des betreffenden Kalendermonats schriftlich geltend macht und einen Nachweis vorlegt. Service Credits sind auf die tatsächlich gezahlten monatlichen Entgelte begrenzt und begründen keinen weitergehenden Schadensersatzanspruch. Die gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß § 10 dieser AGB bleiben unberührt.
7. Datenschutz und Datenverarbeitung
autonomIQ verarbeitet Kundendaten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO). Das Hosting erfolgt auf Servern in Deutschland. Vom Kunden auf die Plattform hochgeladene Daten (CAD-Dateien, NC-Programme) bleiben Eigentum des Kunden. autonomIQ verwendet Kundendaten nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden für KI-Modelltraining. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
8. Geistiges Eigentum
Die Software, Algorithmen und alle zugehörigen Dokumentationen sind geistiges Eigentum von autonomIQ. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages und den gewählten Umfang. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist untersagt. NC-Code und Bearbeitungsstrategien, die der Kunde unter Verwendung der Software auf Basis seiner eigenen CAD-Daten und Eingaben erzeugt, stehen dem Kunden zur uneingeschränkten Nutzung zu; dem Kunden wird insoweit ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erzeugten NC-Programmen eingeräumt. Rechte von autonomIQ an der Software, den zugrundeliegenden Algorithmen und Modellen bleiben hiervon unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Eingabe und die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich. Der Kunde wird autonomIQ bei Supportanfragen und Störungsmeldungen alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen; autonomIQ trifft insofern keine Nachforschungspflicht. Der Kunde hat ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Hat der Kunde den Verdacht, dass Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt auf das System zugreift, wird er autonomIQ hierüber unverzüglich informieren. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungstermine entsprechend. autonomIQ behält sich vor, nach Ablauf einer angemessenen Frist die Leistungen vorübergehend auszusetzen.
10. Haftung
autonomIQ haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet autonomIQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; die Haftung ist in diesem Fall zusätzlich der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlten Entgelte, maximal jedoch auf 100.000 EUR, begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit der Kunde den Schaden selbst zu vertreten hat (§ 254 BGB), insbesondere weil er Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, Leistungen nicht vertragsgemäß genutzt hat oder eigenmächtige Änderungen am Leistungsgegenstand vorgenommen hat. Die Haftung für Datenverlust oder -beschädigung aufgrund von Netzwerksicherheitsverletzungen durch Dritte (z. B. Hackerangriffe, Schadprogramme, Denial-of-Service-Angriffe) ist ausgeschlossen, soweit autonomIQ die nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Der erzeugte NC-Code und die Bearbeitungsstrategien sind vom Kunden vor der Verwendung an CNC-Maschinen eigenverantwortlich und vollständig zu prüfen. Die Prüfpflicht umfasst insbesondere: (a) die Simulation des Werkzeugwegs auf Korrektheit und Vollständigkeit; (b) die Prüfung auf Kollisionen mit Spannmitteln, Maschinenkomponenten und Werkzeugüberlastungen; (c) die Durchführung eines Probelaufs ohne Materialeingriff (Dry Run) vor dem ersten produktiven Einsatz. autonomIQ übernimmt keine Haftung für Schäden an Maschinen, Werkzeugen, Werkstücken oder Personen, die aus der Verwendung von NC-Programmen resultieren, die der Kunde nicht gemäß diesen Vorgaben geprüft hat.
11. Unzulässige Inhalte und Sperrung
Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke zu nutzen und keine Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform gefährden. Insbesondere ist es untersagt, die Plattform zur Verarbeitung von Daten zu nutzen, die Gegenstand von Ausfuhr- oder Sanktionsvorschriften sind, Schadcode oder automatisierte Abfragen einzuschleusen, die den normalen Betrieb der Plattform beeinträchtigen, oder die Plattform in einer Weise zu nutzen, die einen Missbrauch der bereitgestellten KI-Verfahren darstellt. autonomIQ ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bestimmungen vorliegen, (b) die Systemsicherheit oder Verfügbarkeit für andere Nutzer gefährdet ist, oder (c) behördliche Anordnungen dies erfordern. autonomIQ wird den Kunden unverzüglich über eine Sperrung informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, sofern dies nicht durch überwiegende Sicherheitsinteressen oder behördliche Vorgaben ausgeschlossen ist. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist autonomIQ berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die sie bei Vertragsschluss weder vorhergesehen noch abwenden konnte (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, staatliche Beschränkungen oder Embargos, schwerwiegende Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur (soweit autonomIQ die nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat) sowie ungeplante Unterbrechungen von Hosting- oder Netzinfrastrukturen durch Drittanbieter, auf die autonomIQ keinen Einfluss hat. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt des Ereignisses und die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung zu informieren sowie zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen zu ergreifen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen; bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
Abonnementverträge werden für den gewählten Abrechnungszeitraum geschlossen und verlängern sich automatisch, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt autonomIQ die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download bereit, danach werden sie gelöscht.
14. On-Premise-Bereitstellung
Für On-Premise-Bereitstellungen fällt zusätzlich zum Abonnementpreis eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Serverinfrastruktur gemäß den Spezifikationen von autonomIQ verantwortlich. autonomIQ leistet Installationssupport und Erstkonfiguration. Wartung und Updates der On-Premise-Installation sind im Abonnement enthalten.
15. Vertraulichkeit
Die Parteien werden über alle ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art verwerten. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn die betreffende Information aufgrund des Beschlusses eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder eines Gesetzes offenzulegen ist. Die derart verpflichtete Partei wird die andere Partei unverzüglich von der Offenlegung unterrichten.
16. Änderungen dieser AGB
autonomIQ behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Kunden werden über Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. autonomIQ wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.