Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der autonomIQ technologies GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der autonomIQ technologies GmbH, Seeheimer Straße 128, 64319 Pfungstadt (nachfolgend „autonomIQ“) und ihren Kunden. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen von autonomIQ ausgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, autonomIQ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

autonomIQ stellt cloudbasierte CAM-Software als Service (SaaS) über app.autonomiq.de bereit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Preisplan. autonomIQ behält sich das Recht vor, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn autonomIQ die Bestellung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder der Zugang zur Software gewährt wird.

4. Pilotprogramm

Das Pilotprogramm umfasst eine 8-wöchige Lizenz inklusive eines kundenspezifischen Postprozessors, Online-Onboarding und einer Ergebnisbewertung. Die Pilotgebühr ist eine einmalige Zahlung, fällig bei Auftragsbestätigung. Bei Abschluss eines Abonnements im Anschluss an den Piloten wird die Pilotgebühr nicht auf nachfolgende Abonnements angerechnet.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Abonnementplänen erfolgt die Abrechnung im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (vierteljährlich oder jährlich). Bei Zahlungsverzug ist autonomIQ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

6. Verfügbarkeit und SLA

autonomIQ strebt eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Cloud-Plattform von 99,5 % an. Geplante Wartungsfenster sind ausgenommen. autonomIQ wird geplante Wartungsarbeiten mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigen. Eine Haftung für Unterbrechungen durch höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von autonomIQ ist ausgeschlossen.

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

autonomIQ verarbeitet Kundendaten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO). Das Hosting erfolgt auf Servern in Deutschland. Vom Kunden auf die Plattform hochgeladene Daten (CAD-Dateien, NC-Programme) bleiben Eigentum des Kunden. autonomIQ verwendet Kundendaten nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden für KI-Modelltraining. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

8. Geistiges Eigentum

Die Software, Algorithmen und alle zugehörigen Dokumentationen sind geistiges Eigentum von autonomIQ. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages und den gewählten Umfang. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist untersagt.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Eingabe und die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich. Der Kunde wird autonomIQ bei Supportanfragen und Störungsmeldungen alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen; autonomIQ trifft insofern keine Nachforschungspflicht. Der Kunde hat ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Hat der Kunde den Verdacht, dass Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt auf das System zugreift, wird er autonomIQ hierüber unverzüglich informieren. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungstermine entsprechend. autonomIQ behält sich vor, nach Ablauf einer angemessenen Frist die Leistungen vorübergehend auszusetzen.

10. Haftung

autonomIQ haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet autonomIQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit der Kunde den Schaden selbst zu vertreten hat (§ 254 BGB), insbesondere weil er Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, Leistungen nicht vertragsgemäß genutzt hat oder eigenmächtige Änderungen am Leistungsgegenstand vorgenommen hat. Die Haftung für Datenverlust oder -beschädigung aufgrund von Netzwerksicherheitsverletzungen durch Dritte (z. B. Hackerangriffe, Schadprogramme, Denial-of-Service-Angriffe) ist ausgeschlossen, soweit autonomIQ die nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Der erzeugte NC-Code und die Bearbeitungsstrategien sind vom Kunden vor der Verwendung an CNC-Maschinen eigenverantwortlich zu prüfen. autonomIQ übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung ungeprüfter NC-Programme resultieren.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Abonnementverträge werden für den gewählten Abrechnungszeitraum geschlossen und verlängern sich automatisch, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt autonomIQ die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download bereit, danach werden sie gelöscht.

12. On-Premise-Bereitstellung

Für On-Premise-Bereitstellungen fällt zusätzlich zum Abonnementpreis eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Serverinfrastruktur gemäß den Spezifikationen von autonomIQ verantwortlich. autonomIQ leistet Installationssupport und Erstkonfiguration. Wartung und Updates der On-Premise-Installation sind im Abonnement enthalten.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien werden über alle ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art verwerten. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn die betreffende Information aufgrund des Beschlusses eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder eines Gesetzes offenzulegen ist. Die derart verpflichtete Partei wird die andere Partei unverzüglich von der Offenlegung unterrichten.

14. Änderungen dieser AGB

autonomIQ behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Kunden werden über Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. autonomIQ wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.